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CHRONEXT AG – Allgemeine Geschäftsbedingungen der CHRONEXT Service Germany GmbH für das Kommissionsgeschäft

(STAND 12.07.2024)

§ 1 - Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von Uhren durch die

CHRONEXT Service Germany GmbH

Leitradlofts, Lichtstr. 25

50825 Köln

Deutschland

www.chronext.com

support@chronext.com

Telefon: +49 221 9825 9056

(im Folgenden CHRONEXT)

im eigenen Namen auf Rechnung des Kunden (Kommission) (im Folgenden: AGB). Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist.

§ 2 - Kontaktaufnahme und Zustandekommen des Vertrages

2.1 Möchte der Kunde ein oder mehrere Uhren über CHRONEXT im Rahmen eines Kommissionsgeschäfts verkaufen, nimmt er über die Webseite https://www.chronext.de/verkaufen Kontakt zu CHRONEXT auf, um Angaben zur betreffenden Uhr zu machen.

2.2 Sobald der Kunde die erforderlichen Angaben zur Uhr, wie Hersteller, Modell, Alter und Gebrauchszustand, vollständig übermittelt hat, prüft CHRONEXT diese und übersendet dem Kunden anschließend per E-Mail ein Angebot zum Abschluss des Kommissionsvertrages mit wesentlichen Angaben sowie einer Marktwert-Schätzung als Preisspanne mit einem Mindestverkaufspreis sowie die Höhe der Verkaufsgebühr.

2.3 Die E-Mail nach Ziffer 2.2. enthält einen Link, welcher den Kunden auf die Webseite von CHRONEXT weiterleitet, auf der er das Angebot akzeptieren oder ablehnen kann. Akzeptiert der Kunde das Angebot, kommt zwischen den Parteien ein Kommissionsvertrag zu den genannten Bedingungen zustande und der Kunde wird gebeten, seine Rechnungsanschrift und Bankverbindung anzugeben.

2.4 Hat der Kunde das Angebot akzeptiert, organisiert CHRONEXT in Abstimmung mit dem Kunden den Versand der Uhr. CHRONEXT trägt die Kosten des Versands der Uhr an CHRONEXT. Dies gilt nicht, wenn sich nach der Prüfung der Uhr (unten zu 2.5.) herausstellt, dass die Angaben des Kunden zu der Uhr, die er verkaufen möchte, unrichtig sind oder Zweifel an der Echtheit der Uhr bestehen; in diesem Fall trägt der Kunde die Kosten des Versands, des Prüfprozesses, sowie des Rückversands. CHRONEXT schließt für den Versand sowie den Rückversand einer Uhr eine Transportversicherung ab. Der Kunde wird als Begünstigter bei Verlust oder Beschädigung der Uhr eingetragen. Die Auszahlung bei Verlust einer Uhr ist in Ziffer 9 geregelt. CHRONEXT wird spätestens drei Tage nach Zugang der Uhr diesen in Textform (E-Mail ausreichend) bestätigen. Der Kunde ist berechtigt, die Uhr in Boutique von CHRONEXT zu übergeben.

2.5 Die Uhr wird durch CHRONEXT -Uhrmacher innerhalb von 14 Tagen überprüft. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass CHRONEXT die Uhr zur Prüfung fotografieren, öffnen, polieren, sowie verschiedenen Tests (z.B.: Wasserdichtigkeitstest, Ganggenauigkeitstest) unterziehen darf. Es obliegt dem Kunden zu prüfen, ob eine eventuelle Herstellergarantie durch das Öffnen der Uhr nach den Vertragsbedingungen der Hersteller entfällt und dazu Erkundungen einzuholen. CHRONEXT haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die Herstellergarantie durch den Test der Uhren entfällt.

2.6 Liegt der voraussichtlich erzielbare Verkaufspreis nach der Prüfung der Uhr gemäß Ziffer 2.5. unter dem Mindestverkaufspreis der Marktwert-Schätzung gemäß Ziffer 2.2, ist CHRONEXT berechtigt, innerhalb von weiteren 14 Tagen ab Abschluss der Prüfung Rücktritt vom geschlossenen Kommissionsvertrag zu erklären. In diesem Fall setzt sich CHRONEXT entweder mit dem Kunden in Verbindung, um eine Einigung über den Mindestverkaufspreis herbeizuführen und übersendet sodann ein geändertes Angebot oder sendet die Uhr innerhalb von weiteren 14 Tagen ab Rücktrittsmitteilung an den Kunden zurück. CHRONEXT trägt die Kosten des Rückversands, es sei denn, der Kunde hat fehlerhafte Angaben zur Uhr gemacht oder es bestehen Zweifel an der Echtheit der Uhr. Dann trägt der Kunde die Kosten des Versands an CHRONEXT, des Prüfprozesses sowie des Rückversands.

§ 3 - Gewährleistung / Zusicherung des Kunden

Der Kunde gewährleistet und versichert, dass seine Angaben nach Ziffer 2.1. richtig sind, dass die Uhr echt ist, keine Ersatzteile eingebaut wurden, dass er rechtmäßiger Eigentümer ist, in der Ausübung seines Eigentums an der Uhr keinen Beschränkungen unterliegt und der Verkauf der Uhr nicht gegen geltendes Recht verstößt (z.B. weil das Armband aus dem Leder einer geschützten Tierart ist und daher unter Verstoß gegen geltendes Recht importiert wurde).

§ 4 - Aufbereitung der Kommissionsware

4.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass CHRONEXT die Uhr nach Zustandekommen des Kommissionsvertrags gemäß Ziffer 2 aufbereitet (z.B. Reinigung, Politur) und falls erforderlich Reparaturen (Austausch mit klein Teilen) vornimmt oder vornehmen lässt, um die Verkaufschancen und den erzielbaren Erlös zu erhöhen. Die Kosten der Aufbereitung trägt der Kunde, wobei die Durchführung der Arbeiten bei Aufbereitungskosten in Höhe von bis zu 300 € inklusive Umsatzsteuer keiner weiteren Zustimmung des Kunden erfordert.

4.2 Sollten sich die geschätzten Aufbereitungskosten auf mehr als 300 € inklusive Umsatzsteuer belaufen, benachrichtigt CHRONEXT den Kunden hierüber per E-Mail und macht ihm ein Angebot zur Reparatur bzw. Aufbereitung der Uhr. Sofern CHRONEXT das Angebot per E-Mail an den Kunden übermittelt hat, kann der Kunde das Angebot annehmen, indem er die Annahme elektronisch erklärt.

4.3 Wird die Uhr verkauft, werden die Kosten der Aufbereitung bzw. Reparatur mit dem erzielten Verkaufserlös verrechnet. Wird die Uhr nicht verkauft, stellt CHRONEXT dem Kunden die Kosten der Aufbereitung bzw. Reparatur in Rechnung.

§ 5 - Ausführung der Kommission

5.1 CHRONEXT wird die in Kommission genommene Uhr für die Dauer des Verkaufszeitraums im eigenen Namen für Rechnung des Kunden zum Verkauf anbieten. Der Verkaufszeitraum beginnt mit dem Tag der Schaltung der Uhr auf der Webseite von CHRONEXT unter www.chronext.com, das heißt mit dem Zeitpunkt ab dem CHRONEXT die Uhr am Markt anbietet. Der Schaltung der Uhr geht die Prüfung und mögliche Aufbereitung der Kommissionsware nach Ziffern 3 und 4 voran. Die Prüfung und mögliche Aufbereitung betragen in der Regel 30 Tage ab Vertragsschluss. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Prüfung im Einzelfall auch einen längeren Zeitraum betragen kann, insbesondere dann, wenn die Uhren zur Reparatur übersandt werden müssen. In diesem Fall wird CHRONEXT eine voraussichtliche individuelle Dauer kommunizieren.

5.2 CHRONEXT wird beim Verkaufsvorgang diejenigen Bedingungen zu Grunde legen, wie sie zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages für Eigengeschäfte von CHRONEXT gelten. Dies schließt insb. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CHRONEXT für Verkäufe im Online-Shop auf www.chronext.com in der jeweils geltenden Fassung ein. Mit umfasst sind auch die etwaigen durch CHRONEXT gewährten über das gesetzliche Widerrufsrecht hinausgehenden besonderen Vergünstigungen für Käufer, wie beispielsweise längere Fristen für Rückgaberechte, Ratenzahlungen oder Zahlungsaufschübe. CHRONEXT wird bei der Ausführung von Verkäufen von Kommissions-Produkten dieselben Sorgfaltsmaßstäbe wie bei Eigengeschäften mit eigenen Uhren anlegen. Dies gilt insb. auch im Hinblick auf die Bonitätsprüfung der Kunden und die Gewährung von Ratenzahlung oder Zahlungsaufschüben.

5.3 Die Uhr bleibt bis zur Abwicklung des Verkaufs im Eigentum des Kunden.

5.4 CHRONEXT ist berechtigt, die Uhr ohne Rücksprache mit dem Kunden zu verkaufen, wenn der Verkaufspreis mindestens dem Mindestverkaufspreis gemäß Ziffer 2.2. entspricht. CHRONEXT wird die Uhr nicht zu einem geringeren Preis verkaufen, ohne zuvor die Einwilligung des Kunden zum Verkauf einzuholen. CHRONEXT ist nur dann berechtigt, die Uhr ohne Rücksprache mit dem Kunden zu einem geringeren Verkaufspreis zu verkaufen, wenn CHRONEXT auf die Verkaufsgebühr in der Höhe der Differenz zwischen erzieltem Verkaufspreis und Mindestverkaufspreis verzichtet und der erzielte Verkaufspreis und die Verkaufsgebühr mindestens dem Mindestverkaufspreis entsprechen, sodass keine Benachteiligung des Kunden vorliegt.

5.5 CHRONEXT unterrichtet den Kunden unverzüglich – spätestens innerhalb von 3 Werktagen- , sobald seine Uhr unwiderruflich verkauft ist. Wenn die Uhr von einem Verbraucher gekauft wird, hat dieser ein 14-tägiges Widerrufsrecht. In diesem Fall unterrichtet CHRONEXT den Kunden mit Ablauf der Widerrufsfrist, sonst bei Abschluss des Kaufvertrages.

5.6 CHRONEXT zahlt an den Kunden den Betrag in Höhe des Verkaufspreises abzüglich der in Ziffer 4 (Aufbereitungskosten) und 6 (Verkaufsgebühr) genannten Beträge und einer im Vertrag definierten Versandkostenbeteiligung aus, sobald die Uhr unwiderruflich verkauft ist. Das ist bei einem Verkauf an einen Verbraucher dann der Fall, wenn die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen abgelaufen ist. Liegt ein Widerruf vor, kann es bis zu 4 Wochen dauern, bis die Uhr wieder zum Verkauf angeboten wird. § 392 Abs. 2 HGB findet keine Anwendung.

5.7 CHRONEXT steht für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Käufers der Uhr ein, mit dem CHRONEXT das Geschäft für Rechnung des Kunden abschließt.

5.8 CHRONEXT übernimmt die Gewährleistung gegenüber dem Käufer. Beruht ein Mangel auf einem Abweichen von der Beschaffenheit, die der Kunde nach Ziffer 3 zugesichert hat, hat CHRONEXT gegenüber dem Kunden einen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die CHRONEXT durch die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen entstehen.

§ 6 - Verkaufsgebühr

CHRONEXT steht eine Verkaufsgebühr in der vereinbarten Höhe zu, wenn die Uhr verkauft wird. In der Verkaufsgebühr ist etwaige Umsatzsteuer enthalten. CHRONEXT behält die Verkaufsgebühr vom erzielten Verkaufspreis ein. Die Verkaufsgebühr steht CHRONEXT auch dann zu, wenn der Kaufvertrag wegen eines Mangels rückabgewickelt wird und der Mangel auf einem Abweichen von der Beschaffenheit beruht, die der Kunde nach Ziffer 3 zugesichert hat.

§ 7 - Selbsteintritt

7.1 CHRONEXT ist berechtigt, die Uhr ab dem Zeitpunkt der Annahme des durch den Kunden abgegebenen Angebots selbst als Käufer zu übernehmen. Der Kaufpreis entspricht in diesem Fall mindestens dem Mindestverkaufspreis. CHRONEXT hat den Selbsteintritt dem Kunden unverzüglich anzuzeigen. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Kündigungsrecht nach Ziffer 8.3 zu.

7.2 Möchte CHRONEXT die Uhr zu einem Preis unter dem Mindestverkaufspreis erwerben, unterbreitet CHRONEXT dem Kunden ein entsprechendes Angebot. Der Kaufvertrag kommt dann mit Annahme des Kunden zustande.

7.3 CHRONEXT hat auch im Falle des Selbsteintritts Anspruch auf die Verkaufsgebühr; diese wird vom Verkaufspreis abgezogen sowie die in Ziffer 4 genannten Beträge.

§ 8 - Beendigung des Kommissionsvertrages

8.1 Die Uhr verbleibt zu den vereinbarten Konditionen im Verkauf, bis eine der Parteien den Kommissionsvertrag nach den nachfolgenden Bestimmungen kündigt.

8.2 Jede Partei kann den Kommissionsvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann.

8.3 Unbeschadet der Kündigung aus wichtigem Grund nach Ziffer 8.2 kann der Kunde den Kommissionsvertrag bis zum Verkauf der Uhr oder dem Zugang der Anzeige über den Selbsteintritt nach Ziffer 7.1 durch Mitteilung an CHRONEXT in Textform (E-Mail ausreichend) kündigen. In diesem Falle steht CHRONEXT die Verkaufsgebühr nach Ziffer 6 zu und der Kunde trägt die angefallenen Kosten für den Prüfprozess, Reparatur und Aufbereitung sowie die Kosten des Versands und Rückversands. Erklärt der Kunde innerhalb von 90 Tagen ab Vertragsschluss die Kündigung des Kommissionsvertrages nach dieser Ziffer, wird neben den vereinbarten und angefallenen Kosten gemäß Ziffer 4. Für Aufbereitung und etwaige Reparatur zusätzlich eine Bearbeitungspauschale von EUR 199,00 fällig.

8.4 Nach Beendigungserklärung oder Kündigung sendet CHRONEXT die Uhr an den Kunden zurück. CHRONEXT versendet die Uhr auf Kosten des Kunden an die letzte vom Kunden angegebene Adresse zurück. Sofern der Kunde zur Zahlungen nach diesen Geschäftsbedingungen verpflichtet ist, hat CHRONEXT bis zur vollständigen Zahlung ein Zurückbehaltungsrecht an der Uhr.

8.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Uhr nach Beendigung des Kommissionsvertrags zurückzunehmen.

§ 9 - Transportversicherung und Lieferbedingungen

9.1 CHRONEXT schließt für den Versand sowie den Rückversand einer Uhr eine Transportversicherung ab. Der Kunde wir als Begünstigter bei Verlust oder Beschädigung der Uhr eingetragen. Die Versicherung besteht nur, sofern der Versand über den von CHRONEXT bestimmten Transportdienstleister unter unveränderter Nutzung des von CHRONEXT bereitgestellten Versandetiketts erfolgt.

9.2 CHRONEXT schließt für den Versand an CHRONEXT eine Versicherung über den Markwertpreis gemäß Ziffer 2.2 nach der Wertschätzung der Uhr abzüglich der Verkaufsgebühr nach Ziffer 6 ab. Bei Verlust oder Beschädigung der Uhr richtet sich der Auszahlungsbetrag an den Kunden nach diesem Betrag.

9.3 CHRONEXT schließt für einen eventuellen Rückversand eine Versicherung über Mindestverkaufspreis abzüglich der Verkaufsgebühr nach Ziffer 6 ab. Bei Verlust oder Beschädigung der Uhr richtet sich der Auszahlungsbetrag an den Kunden nach diesem Betrag. Im Falle dessen, dass nach der Prüfung der Uhr Zweifel über die Echtheit der Uhr bestehen, ist der Rückversand nicht versichert.

9.4 Für den Fall, dass eine Uhr während des Transportes verloren geht, veranlasst CHRONEXT umgehend nach Kenntnisnahme des potentiellen Verlustes eine Untersuchung beim beauftragten Transportunternehmen. Eine Untersuchung beansprucht mindestens 30 Werktage. Der von der Versicherung an CHRONEXT ausbezahlte und dem Kunden zustehende Betrag wird innerhalb von 30 Tagen an den Kunden überweisen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Versicherung seine eidesstattliche Versicherung über den erfolgten Versand anfordern kann. Wird eine anforderte Versicherung nicht abgegeben, verweigert die Versicherung die Versicherungsleistung. Im Falle der Verweigerung der geforderten eidesstattlichen Versicherung ist auch CHRONEXT gegenüber dem Kunden nicht zur Leistung einer Ersatzzahlung verpflichtet.

9.5 Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an CHRONEXT zurück, weil es sie beim Kunden nicht zustellen konnte, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass CHRONEXT ihm die Leistung eine angemessene Zeit (mindestens 48 Stunden) vorher angekündigt hatte.

§ 10 - Haftung

10.1 Die Haftung von CHRONEXT wird wie folgt beschränkt:

CHRONEXT haftet bei Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. In sonstigen Fällen – soweit in Ziffer 10.2. nicht abweichend geregelt - nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von CHRONEXT vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 10.2. ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von CHRONEXT entsprechend.

10.2 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

§ 11 - Aufrechnungsverbot unter Kaufleuten

Gegen Ansprüche von CHRONEXT kann der Kunde, der kein Verbraucher ist, nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung in einem synallagmatischen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.

§ 12 - Schlussbestimmungen

12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

12.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn CHRONEXT ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher und hat er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

12.4 Ist der Kunde Kaufmann oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, hat seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Nutzungsbedingungen ins Ausland verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort ist im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

12.5 Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist CHRONEXT weder bereit noch verpflichtet.

12.6 Es gilt ausschließlich die deutschsprachige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eventuelle Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich der besseren Verständlichkeit für die Kunden von CHRONEXT.